Öffentliche Beurkundungen auf den Gebieten des Zivil-, Vertrags- und Handelsrechts.
Daskantonale Gesetz betreffend das Notariatshonorar vom 26. November 2013 bestimmt die maximale Höhe des Honorars des Notars.
Das Notariatshonorar für öffentliche Urkunden mit bestimmtem oder bestimmbarem Wert wird wie folgt festgelegt (abweichende Gesetzesbestimmungen vorbehalten):
Das Notariatshonorar für öffentliche Urkunden betreffend die Errichtung von Grundpfandverschreibungen und Inhaberschuldbriefen und für sämtliche weiteren Notariatsurkunden ist folgendes:
Das Honorar schliesst die Information der Parteien, die Vorbereitung eines Entwurfs der Urkunde sowie die öffentliche Beurkundung ein. Nicht inbegriffen im Honorar sind namentlich das Studium und die Vorbereitung der Akten, die Erstellung von Vollmachten, die Erstellung von Statuten und Sacheinlageverträgen, Bewilligungsgesuche, Übersetzungen, die Ausführungen von Zahlungen und deren Entgegennahme, etc.
Die Angaben gemäss dem vorliegenden “Gebührenrechner” erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit; sie dienen lediglich der Überprüfung der eigenen Rechnung. Benedick Studio legale e notarile schliesst jegliche Verantwortung für den Inhalt des vorliegenden “Gebührenrechners” aus.